Corona-Maßnahmen... was aktuell gilt!
Da wir uns noch immer in der Risikostufe befinden bedeutet das folgendes für unsere Bildungseinrichtung:
- Die Maskenpflicht fällt am Sitzplatz (außerhalb der Klasse bleibt sie erhalten).
- Es nehmen weiterhin ALLE Schülerinnen und Schüler an den Testungen (2x PCR; 3x AGT) teil,
- Essen und Trinken im Foyer, am Kirchplatz und in den Treppenhäusern ist NICHT gestattet, da dazu die Maske abgenommen werden muss
- Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich.
- Antigentestung Mo/Mi/Fr–im Stundenplan: eingeteilte Lehrer*innen führen diese durch → Tests werden nach 10 Minuten kontrolliert
- bei positivem Test wird die/der betreffende Studierende zum PCR-Test geschickt (es muss selbst 1450 angerufen werden) - nur mehr 5 Tage Quarantäne, wenn positiv, dann neuerlicher PCR-Test;
tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet. - Wer FFP-2 Maske trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert.
- PCR-Testungen (2x/Woche): die verantwortliche Lehrpersonen bekommen das Material – es testet immer die gesamte Klasse zusammen, Testung muss ganz in der Früh erfolgen (8.15-8.30 Uhr) ab 8.30 Uhr werden die Tests abgeholt. Zum Ablauf der Testung:
- Pipette mit Flüssigkeit zum Gurgeln oder als Mundspülung zu verwenden: 30 sec.
- danach reinspucken, Pipette gut verschließen
- Klassenliste → jede/r Studierende hat eine Nummer (diese sind auch bei den QR-Codes in der Klarsichtfolie),
die Pickerl mit der individuellen Nummer jeder/s Studierenden auf die Verschlusskappe kleben - Verschlossene Pipette mit QR-Code-Pickerl in das silberne Sackerl geben und dieses verschließen
- silberne Sackerl kommen gesammelt in den roten Sack
- wenn das Prozedere fertig ist kommt der gesamten Sack ins Sekretariat bringen (von dort werden sie dann zum Weitertransport gebracht)
- danach erfolgt der Antigen-Test
- Entbindung von der Maskenpflicht muss von ärztlicher Stelle beglaubigt (nicht älter als 6 Monate) sein und der Direktion vorgelegt werden
Wir freuen uns eine kleine Zunahme an Normalität ;-)
Das Kolleg-Team
Stand: 21.2.2022